BRÜSSEL / RUHRGEBIET. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat heute über die Klagen Ungarns und Polens gegen die europäische Entsenderichtlinie entschieden und diese zurückgewiesen. Der Europaabgeordnete für das Ruhrgebiet, Dennis Radtke, begrüßt das Urteil: „Es ist ein wichtiges Signal für die Arbeitnehmer in der EU, dass die Klagen von Ungarn und Polen abgewiesen wurden. Das Prinzip ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort‘, das der EU-Entsenderichtlinie zugrunde liegt, muss nun schnellstens in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.“
Die novellierte EU-Entsenderichtlinie stärkt die Rechte von entsandten EU-Arbeitnehmern wesentlich. Zudem regelt sie zukünftig, dass Arbeitnehmer während der Entsendung nicht unter unwürdigen Bedingungen untergebracht sein dürfen. Die Richtlinie war nach zähen Verhandlungen im Jahr 2018 verabschiedet worden und muss nun in nationales Recht umgesetzt werden.
Radtke, Sprecher der EVP-Fraktion im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, fordert nun eine konsequente und schnelle Umsetzung des EU-Rechts: „Die aktuelle Krise hat noch einmal eindrucksvoll gezeigt, wie wichtig der Schutz von Arbeitnehmern im EU-Ausland ist. Ausländische Arbeitnehmer verdienen eine angemessene Bezahlung und würdige Lebensbedingungen – auch in der Fleischindustrie oder in der Pflege!“ Weiter fordert der CDU-Politiker: „Wir brauchen zudem engmaschige Kontrollen, um die unwürdigen Arbeitsbedingungen für die EU-Arbeitskräfte zu beenden und kriminellen Abzockern das Handwerk zu legen.“