CDU-Europaabgeordneter Dennis Radtke MdEP: „Keine europaweite Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen erforderlich“CDU-Europaabgeordneter Dennis Radtke MdEP: „Keine europaweite Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen erforderlich“CDU-Europaabgeordneter Dennis Radtke MdEP: „Keine europaweite Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen erforderlich“CDU-Europaabgeordneter Dennis Radtke MdEP: „Keine europaweite Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen erforderlich“
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CDU-Europaabgeordneter Dennis Radtke MdEP: „Keine europaweite Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen erforderlich“

RUHRGEBIET/BRÜSSEL. Gute Nachrichten aus Luxemburg: Für Rettungsdienste ist keine europaweite Ausschreibung erforderlich. Der Europäische Gerichtshof (EuGh) hat nun in seinem Urteil zur „Regelung über die Öffentliche Auftragsvergabe“ entschieden, dass Dienstleistungen des Transportes von Notfall-Patienten durch gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen nicht europaweit ausgeschrieben werden müssen. Diese Entscheidung begrüßt der CDU-Europaabgeordnete für das Ruhrgebiet, Dennis Radtke MdEP. An der Seite der heimischen Hilfsorganisation hatte der CDU-Politiker Radtke diese Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofs geteilt. Dadurch könne auch in Zukunft die seit Jahren etablierte Vernetzung aus Rettungsdienst und Katastrophenschutz in den Kreisen, Städten und Gemeinden im Ruhrgebiet sichergestellt werden. Dies sei eine Entscheidung von wichtiger Tragweite.

Dennis Radtke ist seit Juli 2017 Mitglied des Europäischen Parlaments. Dort gehört er den Ausschüssen für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) sowie Industrie, Energie und Forschung (ITRE) an. Radtke ist Landesvorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) Nordrhein-Westfalen und Mitglied des CDU-Landesvorstandes.

Hintergrund:

In seinem Urteil vom 21. März zur „Bereichsausnahme“ hatte der EuGh darauf hingewiesen, dass es sich bei der Betreuung und Versorgung von Notfall-Patienten in einem Rettungswagen durch einen Rettungs-Assistenten oder Rettungs-Sanitäter und beim qualifizierten Krankentransport um „Gefahrenabwehr“ handelt. Die Regelung, dass solche Aufträge europaweit ausgeschrieben werden müssen, kommt – so der EuGh – deshalb nicht zum Tragen und macht die „Bereichsausnahme“ möglich. Sie setzt aber untrennbar das Vorhandensein eines Notfalldienstes voraus. Dieser wird von anerkannten Hilfsorganisationen im Rettungsdienst geleistet.

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