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Dennis Radtke MdEP: „Arbeitnehmerrechte in EU erheblich gestärkt und modernisiert –Gut für Arbeitnehmer, gut für Europa!“

BRÜSSEL / RUHRGEBIET.   Heute hat der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) im Europäischen Parlament die Richtlinie „Transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen“ angenommen. Die Richtlinie ist eine direkte Folgemaßnahme zur Proklamation zur europäischen Säule sozialer Rechte.

Mit der Richtlinie sollen neue Rechte für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschaffen werden; insbesondere der Schutz von Beschäftigten in prekären Arbeitsverhältnissen soll verbessert werden. Dabei sollen jedoch die Arbeitgeber nicht zusätzlich belastet und die Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarktes gewahrt werden. Der Vorschlag für eine Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen geht auf die Überarbeitung der derzeitigen Richtlinie über schriftliche Erklärungen zurück, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern seit 1991 Anspruch auf schriftliche Unterrichtung über wesentliche Aspekte ihres Beschäftigungsverhältnisses bei Beschäftigungsbeginn verleiht.

Verantwortlich für die europäischen Christdemokraten ist Dennis Radtke, CDU-Europaabgeordneter für das Ruhrgebiet: Das positive Ergebnis freut ihn sehr, denn dadurch werden die Arbeitsbedingungen für 200 Millionen Arbeitnehmern in ganz Europa verbessert.

Dennis Radtke: „Ich freue mich, dass wir mit dieser Direktive europäisches Arbeitsrecht modernisieren und es dabei an die neue Arbeitswelt anpassen. Denn neue Arbeitsformen nehmen immer weiter zu. Darum ist es wichtig, dass wir auch Arbeitnehmern in atypischen Beschäftigungsverhältnissen Schutz, Vorhersehbarkeit und Verlässlichkeit bieten. Durch die neue Richtlinie werden weitere 2-3 Millionen Arbeitnehmer erfasst, die bisher ausgeschlossen waren. Dazu gehören Plattformarbeiter, Hausangestellte, Belegarbeiter, Arbeiter mit Nullstundenverträgen und andere Kurzzeitbeschäftigte. Diese und alle Arbeitnehmer in Europa werden zu Beginn ihrer Beschäftigung, d.h. innerhalb der ersten Woche, schriftlich darüber informiert, was ihre Grundrechte und -pflichten sind. Dazu gehören Informationen über ihre Vergütung, ihren Arbeitsplan und die Dauer ihres Vertrages. Dies ist eine große Verbesserung zur Richtlinie von 1991, bei den Arbeitnehmern bis zu zwei Monate darauf warten mussten. Das kann auch per E-Mail geschehen, sodass gerade für kleine und mittlere Unternehmen nicht unverhältnismäßig großer Bürokratieaufwand entsteht.

Mit der Novellierung der Richtlinie werden jedoch nicht nur Informationsrechte verbessert. Diese Richtlinie führt auch ganz neue Rechte für Arbeitnehmer ein. Damit wird nun mehr Verlässlichkeit hergestellt. So darf die Probezeit im Normalfall nicht länger als 6 Monate dauern. Außerdem können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern. die nur Teilzeit arbeiten, nicht untersagen, eine weitere Beschäftigung aufzunehmen. Arbeitnehmer mit Abrufverträgen wie Nullstundenverträgen müssen ausreichend im Voraus informiert werden, wann sie zur Arbeit gerufen werden können und für welche Zeiträume. Arbeitnehmer haben das Recht auf Entschädigung, wenn der Arbeitgeber kurzfristig kündigt, ohne die Frist einzuhalten. Zudem soll obligatorische Fortbildung immer kostenlos für den Arbeitnehmer sein.

Diese Richtlinie ist ein wichtiger Meilenstein zur Stärkung eines sozialen Europas. Die Änderungen werden sowohl den Arbeitnehmern als auch den Arbeitgebern zugutekommen, indem sie die Sozialstandards in der gesamten EU anheben. Wir sind auf dem richtigen Weg, um die Europäische Säule der sozialen Rechte zu realisieren. Durch diese Richtlinie werden wir alle, Bürgerinnen und Bürger der EU, stark profitieren!“

Dem Kompromiss gingen harte und monatelange Verhandlungsrunden von Parlament, Europäischer Kommission und Europäischem Rat voraus.

„Es ist großartig, für 200 Millionen Arbeitnehmer in Europa Verbesserungen zu erreichen“, so der ehemalige Gewerkschaftssekretär Dennis Radtke über seinen Verhandlungserfolg. „Gut für Arbeitnehmer, gut für Europa!“

 

Bilder: Dennis Radtke MdEP

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