BRÜSSEL / RUHRGEBIET. Am 4. September 2018, einen Tag vor Beginn der Vorabendscheidung des EuGHs, ließen sich, auf Einladung von Dennis Radtke MdEP (CDU/EVP) zahlreiche Europaabgeordnete zum Umsetzungsstand der Bereichsaus-nahme informieren.
Anlass war die am 5. September 2018 beginnende Verhandlung vor dem EuGH, in der geklärt werden muss, ob die vom Europaparlament erwirkte Kommissionsrichtlinie und deren nationale Umsetzung in der Bundesrepublik Deutschland rechtskonform ist.
Dennis Radtke MdEP und Magnus Memmeler; Landesvorstand der Johanniter in NRW, betonten in Ihren kurzen Impulsreferaten von welcher Bedeutung die rechts-sichere Umsetzung dieser vergaberechtlichen Bereichsausnahme ist, um das bewährte Bevölkerungsschutzsystem in der Bundesrepublik zu erhalten, prekären Beschäftigungsverhältnissen im Rettungsdient entgegen zu wirken, den Kommunen und Land-kreisen vergaberechtliche Sicherheit zu geben und Planungssicherheit für die im Rettungsdienst beschäftigten Arbeitnehmer zu schaffen.
In Ihrer Argumentation wurden Dennis Radtke MdEP und Magnus Memmeler von den anwesenden Vertretern vom Arbeiter Samariter Bund (ASB), den Maltesern und vom Roten Kreuz unterstützt. Die anwesenden Europaabgeordneten sagten Ihre Unterstützung dabei zu, die Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen rechtssicher und europakonform zu gestalten, um das deutsche Bevölkerungsschutzsystem zu erhalten, welches im Wesentlichen auf ehrenamtliches Engagement aufbaut. Besonders die Ausführungen eines Mitarbeitenden der Johanniter bewegte die Abgeordneten, da dieser direkt über die Auswirkungen des momentanen Vergabediktates auf Mitarbeitende im Rettungsdienst berichten konnte.
Dennis Radtke MdEP: „Mir als ehemaligen Gewerkschaftssekretär ist es besonders wichtig tariflich gesicherte Arbeitsplätze im Rettungsdienst zu schützen.“
Johanniter und die übrigen Vertreter der Hilfsorganisationen sagten den anwesenden Abgeordneten eine zeitnahe Rückmeldung zu Eindrücken des ersten Verhandlungs-tages in Luxemburg zu. Besonders erfreulich für Dennis Radtke war, dass Magnus Memmeler (Johanniter) am Abend des 5. September 2018 berichten konnte, dass der EuGH offensichtlich den Argumenten der Europäischen Kommission, der Bundesrepublik Deutschland, der Hilfsorganisationen und der Stadt Solingen, deren Ausschreibung das anhängende Verfahren auslöste, folgte. Im Gegensatz dazu stand die sehr provokante Aussage des Rechtsbeistandes der Fa. Falck, der anzweifelte, dass es sich bei Hilfsorganisationen in der Bundesrepublik um gemeinnützige Organisationen handele. Dieser Aussage widerspricht allerdings ein unabhängiges Gutachten, welches den Abgeordneten des Europaparlamentes vorliegt, ebenso, wie die Aussagen des Vertreters der Bundesrepublik Deutschland.
Ein Scheitern der Bereichsausnahme (Vergaberichtlinie 2014/24/EU) und derer nationalen Umsetzung in der Bundesrepublik Deutschland (§ 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB) würde eine konkrete Gefährdung des ehrenamtsbasierten Bevölkerungsschutzsystems in der Bundesrepublik Deutschland bedeuten und das Berufsfeld des Rettungsdienstes – durch ruinöse Ausschreibungen – weiterhin unattraktiv machen.
Magnus Memmeler: „Besonders vor dem Hintergrund des bereits bestehenden Fachkräftemangels im Rettungsdienst, sind wir den Abgeordneten, die uns dabei unterstützen, den ruinösen Preiswettbewerb zu durchbrechen, dankbar für deren Unterstützung. Die Bereichsausnahme würde uns in unseren Bestrebungen unterstützen, die Bindung an auskömmliche Tarife und Arbeitsvertragsrichtlinien im Rettungsdienst durchzusetzen.“
Radtke: “Auch wenn der Generalanwalt des EuGHs erst am 14. November 2018 seine Abschlussanträge vorlegen wird, geht vom ersten Verhandlungstag des EuGHs ein positives Zeichen aus. Ich bin bereit, die Umsetzung der Bereichsausnahme mit allen demokratischen Mitteln im Parlament zu unterstützen, um die bewährten Bevölkerungsschutzstrukturen in der Bundesrepublik zu erhalten.“
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