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Zum Votum über das weitere Gesetzgebungsverfahren der „Nachweis-Richtlinie”

 

Zum Votum über das weitere Gesetzgebungsverfahren der Richtlinie für transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen (“Nachweis-Richtlinie”) sagte der Europaabgeordnete Dennis Radtke (CDU):

“Unser Ziel ist: Mehr Arbeitnehmerrechte, weniger Bürokratie. Für unseren Antrag, den Richtlinienentwurf im Plenum zu debattieren und abzustimmen, gab es heute bedauerlicherweise keine Mehrheit. Dabei gibt es zwei zentrale Punkte des Ausschussvotums, die wir nicht als Parlamentsposition hinnehmen können. Eine europaweite rechtliche Definition des Begriffs ‘Arbeitnehmer’ ist ein Novum in der EU-Gesetzgebung. Die Folgen einer solchen Einführung sind weder klar noch absehbar. Aus gutem Grund liegt diese Definition bisher in der Hand der Mitgliedstaaten. Nicht zuletzt das Prinzip der dezentralen Lohnfindung und der Tarifautonomie sind wertvolle und historisch bewährte Kennzeichen der deutschen Arbeits- und Sozialpolitik, die wir nicht aufs Spiel setzen sollten.

Dazu kommt, dass diese Richtlinie realitätsfremde Vorschriften macht. Kleinbetriebe können das nicht leisten. Als ehemaligem Gewerkschaftssekretär liegen mir Arbeitnehmerrechte sehr am Herzen. Deswegen habe ich mich dafür angesetzt, dass alle Arbeitnehmer am ersten Arbeitstag die wesentlichen Grundinformationen des Arbeitsverhältnisses erhalten. Dass darüber hinaus viele andere Informationen am Anfang vom Arbeitgeber vorgelegt werden sollen, ist gerade für Klein- und Mirco- Unternehmen oft ein nicht zu bewältigender bürokratischer Mehraufwand.

Es darf nicht zum Regelfall werden, dass das Plenum entmündigt wird und Gesetzgebungsverfahren vom Ausschuss sofort in Verhandlungen mit dem Ko-Gesetzgeber Rat münden. Die Kritik des Deutschen Gewerkschaftsbundes, wir wollten nur die zügige Beratung torpedieren und Arbeitnehmerschutz verhindern, lassen wir nicht auf uns sitzen. Hier geht diese Richtlinie in die falsche Richtung. Die Errungenschaften der Sozial- und Beschäftigungspolitik in Deutschland dürfen durch überhastete Gesetzgebung nicht gefährdet werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind den Unionsparteien genauso ein Anliegen wie Unternehmen. EU-Gesetzgebung muss einen echten Mehrwert haben und darf am Ende nicht unnötige Bürokratie erzeugen, die nur zu Frust und Anti-EU-Ressentiments führt.”

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